Düt un Dat
© Lutz Ermert, 2020
Mitgliedschaften
Ich engagiere mich beruflich und privat für das Gemeinwesen. Dies tue ich aktiv in folgenden
Institutionen:
•
Mitglied im Bundesverband der Rentenberater
•
Mitglied Deutscher Sozialgerichtstag
•
Vorstandsmitglied des Rotary- Clubs Wyk auf Föhr (PP, PHF)
•
Vorstandsmitglied der DLRG Insel Föhr und Rettungsassistent im Sanitätsdienst der Schnellen
Einsatzgruppe Wasserrettung (SEG-WR Kreis Nordfriesland)
•
Vorstandsmitglied des Wattführervereins “Uthlande”
•
Freiwillige Feuerwehr Borgsum/ Witsum
•
...
Berlin, 03.07.2020
Die Grundrente kommt. Es wurde auch höchste Zeit!
Der Bundesverband der Rentenberater e.V. begrüßt, dass die Bundesregierung die Grundrente noch vor der Sommerpause verabschiedet
hat.
„Dass wir in Deutschland eine Grundrente bekommen, durch die Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, mehr bekommen als die
Grundsicherung, war überfällig.“, sagt Anke Voss, die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V.
Besonders wichtig war nach Ansicht der Rentenexperten, dass die Grundrente nach jahrelanger Diskussion nun doch noch vor der
Sommerpause verabschiedet wurde. Das sei ein starkes Signal in Richtung der Menschen, die bisher befürchten mussten, von ihrer Rente
nicht leben zu können.
Positiv bewerten die Rentenexperten die Finanzierung über einen zusätzlichen Bundeszuschuss in Höhe von 1,4 Milliarden. So werden nicht
nur die Beitragszahler belastet. Allerdings hätte man hier durch eine Erstattungsvorschrift des Bundes zielgerichtet sicherstellen sollen, dass
die tatsächlichen Kosten einschließlich der Verwaltungskosten vom Bund vollständig getragen werden.
Ärgerlich findet die Präsidentin, dass für den Zugang zur Grundrente nun doch die Einkommenssteuerbescheide aus den letzten Berufsjahren
herangezogen werden und nicht das ab Rentenbeginn zu erwartende Einkommen.
Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2021 bedeutet das, dass zunächst nur die Einkommen aus den Jahren 2019 oder 2018 die
Entscheidungsgrundlage für die Bewilligung der Grundrente bilden. Weil aber die letzten Berufsjahre häufig die einkommensstärkeren Jahre
sind, kann sich der Bezug der Grundrente bei vielen Berechtigten um bis zu 3 Jahre verzögern.
Den Änderungsvorschlägen des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. hatte sich auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum
Gesetzentwurf angeschlossen.
Auch werden Zeiten des Mutterschutzes und (in vertretbarem Maß) der Arbeitslosigkeit endgültig nicht als Grundrentenzeiten berücksichtigt.
„Unserer Auffassung nach ist das eine unzulässige Benachteiligung dieser Personengruppen. Frauen im Mutterschutz dürfen ja gar nicht
arbeiten. Aber für diese ‚Zwangspause' gibt es keine Anrechnung in der Grundrente. Das ist schlicht nicht fair.“, erläutert Voss.
Menschen, die schon jetzt zu niedrige Renten beziehen, sollten sich zudem im Klaren darüber sein, dass sie unter Umständen bis Ende 2022
auf ihre Grundrente warten müssen. Zunächst werden nämlich die Anträge von ‚Neu-Rentnern' mit Blick auf die Grundrente bearbeitet.
Ansprüche von Bestandsrentnern sollen erst danach berücksichtigt werden.
„Die Deutsche Rentenversicherung rechnet aktuell mit einem Beginn für die Bestandsrentner ab dem 01.07.2021. Aber man darf gespannt
sein, ob und wie sie das umsetzen werden. Zum einen gibt es die bekannten personellen Engpässe und für den automatisierten
Datenabgleich mit dem Finanzamt gibt es bisher kein Verfahren, auf das sie aufsetzen können.“, erklärt Voss.
Offen bleiben auch wichtige Fragen des Datenschutzes, „so halten wir zum Beispiel den automatisierten Datenabgleich bei Ehepaaren oder
eingetragenen Lebensgemeinschaften rechtlich für bedenklich.“, sagt Voss.
Fazit:
Das Gesetz zur Grundrente war längst überfällig und ist in seinen Eckpunkten gut für viele Menschen, die wegen zu geringer Einkommen
keine auskömmliche Alterssicherung erwerben konnten. Ein umfassender Schutz vor Altersarmut ist die Grundrente nicht und es wird für viele
Versicherte noch Klärungsbedarf geben.
Quelle: www.rentenberater.de